Gegenstand ist das Verlinken auf den von GPSchmidt Webservice erstellten Projekten auf die vom Werbepartner vorgegebene URL in Form von Text- oder Image-Links in den unter Werbung angegebenen Formaten.
Vertragsdauer ist jeweils ein Jahr, beginnend mit dem auf der Vereibarung folgenden Monat. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Kündigung mit einer Mindestfrist von 1 Monat vor Ablauf erfolgt. Der aktuelle Rechnungsbetrag geht aus der Tabelle der Werbungskosten hervor und ist ggf. unter Berücksichtigung von Mengenrabatten im Voraus zu entrichten. Sofern nicht anders angegeben ist er binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig. Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 1 Monat wird die Schaltung der Links ausgesetzt.
Die Arbeiten an anderen Webauftritten wird gemäß Arbeitszeitaufwand berechnet. Die Rechnungstellung erfolgt nach endgültiger Abnahme durch den Auftraggeber. Bei umfangreichen zusammenhängenden Arbeiten können Zwischenzahlungen gefordert werden. Bei mehreren kleineren Arbeiten über das Jahr verteilt werden Sammelrechnungen erstellt. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungserhalt. Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die restlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Berlin.
Letztes Update: 14.10.2008